Impressum / AGB

Impressum:
Gasthaus Schiff
Sabrina Eichhorn e.K.Hafenstr.1
D-78345 Moos/Bds
Tel: 07732-99080, Fax 07732-990899
gasthaus@schiff-moos.de

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Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.
5. Besondere NutzungsbedingungenSoweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.Quelle: Anwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Mietrecht Wuppertal, Gutachter von Experten-Branchenbuch.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Gasthaus Schiff (GS)
Hafenstr 1
78345 Moos, den 01. Januar  20141. Abschluss eines Vertrages
Die AGB gelten mit der Buchung als anerkannt. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer oder andere Leistungen bestellt und zugesagt sind. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
2.1. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend.
2.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein. Eine Inanspruchnahme der Zimmer über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Rezeption. In diesem Fall ist eine vollständige Buchung incl. Bestätigung vorzunehmen.
2.3. Das GS ist dem Gast gegenüber verpflichtet, ein gebuchtes Zimmer ohne feste Garantie der Zahlung, bis 18 Uhr freizuhalten. Reist der Gast nach 18 Uhr an, so hat er dies dem GS mitzuteilen.
3. Leistungen
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten einer Kategorie. Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des GS.
Die Preise verstehen sich pro Zimmer und Übernachtung, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon werden bekannt gemacht.
4. Zahlungen
4.1. Das Entgelt für alle gebuchten Leistungen ist bei Abreise gesamt fällig.
4.2. Das GS kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Haus vorbehalten.
4.3. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarte sind dem GS in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird.
5. Stornierungen
5.1. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Gästezimmern oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) Bis 10 Tage vor Ankunft kostenfrei
b) ab weniger als 10 Tage vor Ankunft tun wir unser Möglichstes Ihre Reservierung weiter zu verkaufen, falls uns dies nicht gelingt stellen wir eine  Stornogebühr von 80% des gebuchten Wertes.
5.2. Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen werden noch storniert wurden, werden mit 100% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das GS ausgebucht ist oder nicht. 6. Haftung
6.1. Der Gast haftet gegenüber dem GS für die von ihm verursachten Schäden. Das GS haftet gegenüber dem Gast bzw. Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das GS haftet gegenüber dem Gast nur nach Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3000 Euro).
7. Kündigung
Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter oder Gast ohne Zustimmung vom GS öffentlich wirbt: Gleiches gilt für Einladung zu Vorstellungsgespräche bzw. zu Verkaufsveranstaltungen. In diesen Fällen steht dem GS der Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem GS ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische und ethnische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das GS den begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen, kann das GS das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
Die reservierten Räume dürfen unter keinen Umstände ohne schriftliche Zustimmung des GS zu gewerblichen Zwecken umfunktioniert werden, um in den Räumen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Hierbei gilt obiges Kündigungsrecht analog.
8. Sonstiges
Tiere können im GS mitgeführt werden. Dies bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des GS.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Konstan

Allgemeine Bedingungen zur Nutzung der Elektro Ladestation

4. Laden mit der Ladeapp (einmaliges, sofortiges Ad hoc Laden)
4.1 Allgemeines zur Ladeapp 
4.1.1 Die Ladeapp ermöglicht das einmaliges, sofortiges Ad hoc Laden von Elektrofahrzeugen an den 
Ladestationen des Gasthaus Schiffs und Verbundpartnern über einen diskriminierungsfreien Zugang ohne 
Ladekarte. 
4.1.2 Der Vertrag mit der Betreiberin kommt durch Annahme des Vertragsangebotes des Gasthaus Schiffs, 
spätestens jedoch zustande, sobald der Kunde den Ladevorgang an der Ladestation des Gasthaus Schiffs
beginnt. Mit dem Beginn der Ladung stimmt der Kunde den AGB und Datenschutzvereinbarungen zu. 
4.2 Ablauf und Bezahlung eines Ladevorgangs mit der Ladeapp 
4.2.1 Der Kunde wählt eine Ladestation über die App, die Ladeapp-Website oder per Handyscan des 
QR-Codes an der Ladestation aus.
4.2.2 Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation. Der Stecker wird 
verriegelt, sofern dies technisch möglich ist. 
4.2.3 Der Kunde wird durch das Menü der App bis zur Bezahlungsart geführt. 
4.2.4 Die aktuell gültigen Preise werden dem Kunden vor dem Start des Ladevorgangs ausgewiesen. 
4.2.5 Die Ladeapp akzeptiert für Ladevorgänge folgendes Zahlungsmittel: Kreditkarte (Visa, 
Mastercard). 
4.2.6 Vor dem erfolgreichen Starten des Ladevorganges wird vom Zahlungsdienstleister der 
Betreiberin vom vorab eingegebenen Kreditkartenkonto ein Sicherungsbetrag in Höhe von 50 EUR 
reserviert (Pre-Autorisation). Dies gewährleistet, dass die zu belastende Kreditkarte gültig, der
Verfügungsrahmen der Kreditkarte nicht ausgeschöpft ist und somit eine spätere Abbuchung 
erfolgreich durchgeführt werden kann. 
4.2.7 Nach erfolgreichem Start des Ladevorgangs erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail an die bei 
der Kreditkartennutzung eingebebene E-Mail Adresse. Diese E-Mail enthält die Angaben zur 
Ladepunkt-EMP, einschließlich einer Weiterleitungs-URL für den Zugriff auf die Webansicht der 
Ladesession. 
4.2.8 Nach erfolgreicher Beendigung der Ladesitzung erhält der Nutzer per E-Mail einen formalen 
Zahlungsbeleg. 
4.2.9 Mit Zugang des Zahlungsbeleges endet das Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin und
dem Nutzer der Ladestation. 
4.2.10 Nach dem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt das Ladekabel von der 
Ladestation sowie an seinem Elektrofahrzeug
4.2.11 Der Kunde wird die Ladestationen des Gasthaus Schiffs mit der erforderlichen Sorgfalt nutzen, 
insbesondere die sorgfältige Bedienung der Lade- und Abgabevorrichtungen.
 
5. Nutzungsbedingungen für das Laden an den Ladestationen des Gasthaus Schiffs
5.1 Die Nutzung der Ladestationen dient ausschließlich der Aufladung der in den Fahrzeugen des 
Kunden befindlichen Batterien und darf für keine weiteren Ladevorgänge verwendet werden. 
5.2 Vor deren Nutzung hat sich der Kunde über die Bedienung der Ladestation zu informieren. Es 
dürfen nur geprüfte und zugelassene Kabel und Streckvorrichtungen, die den anerkannten Regeln 
der Technik entsprechen, verwendet werden. Es dürfen nur geprüfte Fahrzeuge, die für die 
ausgewiesene Ladespannung zugelassen sind, angeschlossen werden. 
5.3 Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegerätes kein 
gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig 
(230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die 
Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen 
sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
 
6. Haftung 
6.1 Zur Bereitstellung von elektrischer Energie an den Ladestationen ist die Betreiberin gegenüber 
dem Nutzer nicht verpflichtet. 
6.2 Dies gilt insbesondere, wenn eine Außerbetriebnahme der Ladestation aus technischen Gründen 
erforderlich ist. 
6.3 Die Betreiberin ist von der Leistungspflicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der 
Stromversorgung der Ladestationen frei. 
6.4 Eine Haftung der Betreiberin bei Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechung in der 
Stromversorgung der Ladestation, die eine Ursache im Bereich des zuständigen Netzbetreibers hat, 
ist ausgeschlossen. 
6.5 Das Gasthaus Schiff haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ladestation entgegen der 
Bedienungsanleitung oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt wird. 
6.6 Die Betreiberin haftet nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des 
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um einen Schaden aus einer vorsätzlichen oder grob 
fahrlässigen Pflichtverletzung ihrerseits, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen 
handelt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin ebenfalls. 
Bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bis zur Höhe von versehbaren, vertragstypischen Schäden. 
Außerdem haftet die Betreiberin bei Beschaffenheitsgarantien oder Zusicherungen sowie bei 
arglistigem Verschweigen eines Mangels. 
6.7 Für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht, z. B. für Beschädigungen an Baulichkeiten im 
Zusammenhang mit der Benutzung der Ladestation sowie für Schäden an der Ladestation haftet der 
Kunde selbst. Sollte es hierdurch zu einer Schädigung Dritter kommen, stellt der Kunde die 
Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei.

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